Infobereich
Hier findet Ihr hilfreiche Informationen rund um das Thema Brandschtz und die Feuerwehr.
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Einsatzfahrten mit Sondersignal
Sie wohnen in der Nähe bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße.
Nachts um 2 Uhr fährt die Feuerwehr mit Sondersignal an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?
Oder denken Sie
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt oft jede Sekunde. Minuten können oftmals über Leben und Tod entscheiden, über ein kleines Feuer oder einen Großbrand mit enormen Sachschaden. Die Pflicht der Feuerwehr besteht darin, im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Hilfsorganisationen im §35 der Straßenverkehrsordnung die sogenannten Sonder- und Wegerechte eingeräumt. Diese können allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind. Das Blaulicht alleine ist nicht ausreichend.
Gerade Nachts kann es auch auf sonst übersichtlichen Straßen zu unerwarteten Situationen kommen, die Einsatzkräfte sowie Verkehrsteilnehmer gefährden können. Aus diesem Grund sind auch hier Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet, um Verkehrsteilnehmer und Fußgänger auf die Feuerwehr aufmerksam zu machen.
Auf den Fahrer des Einsatzfahrzeuges lastet in dieser Situation ohnehin eine enorme Verantwortung, da er schnellstmöglich, jedoch ohne Gefährdung anderer sowie seiner eigenen Fahrzeugbesatzung an den Einsatzort kommen muss.
Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute
Richtig eingesetzte Feuerlöscher können Leben retten. Deshalb sollte jeder mit einem Feuerlöscher umgehen können und wissen, wo der nächste Feuerlöscher untergebracht ist. Jeder sollte sich mit dem Löscher vertraut machen, wie er im Ernstfall zu betätigen ist.
Beim Einsatz von Feuerlöschern gibt es einige Regeln, die man beachten sollte.
Durch die Hitze und Trockenheit der letzten Wochen, die nach Wetterprognosen auch noch weiter anhalten werden, herrscht eine erhöhte Gefahr von Wald- und Flächenbränden. Es gab – auch im Saarland- schon einige Feuerwehreinsätze diesbezüglich. Auch gelegentliche, nicht sehr ergiebige Regenfälle ändern nichts an der grundsätzlichen Lage. Im Falle eines Brandes ist derzeit auch mit einer sehr schnellen Ausbreitung zu rechnen.
Deshalb bitten wir Sie, auf Feldern, Wiesen und in Wäldern erhöhte Vorsicht walten zu lassen:
Schon eine weggeworfene Zigarettenkippe oder Glasflasche können zu einem Brand führen. Beachten Sie die in den Wäldern bestehenden Rauchverbote. Die Glasscherben können wie Brenngläser wirken und Brände entfachen. Zünden Sie keine Feuer (Grillfeuer, Lagerfeuer) in der freien Natur an, halten Sie sich an die dafür vorgesehenen Stellen. Informieren Sie sich auch über evtl. zeitweise Verbote an Grillstellen. Eine große Brandgefahr geht auch bei PKW`s von heißen Auspuffen und Katalysatoren aus. Parken Sie nicht auf Wiesen, Grasnarben an Straßen- oder Wegerändern oder anderen Untergründen, die brennbar sind. Bitte halten Sie Zufahrten zu Wäldern und Feldern frei, so dass auch große Löschfahrzeuge die Einsatzorte schnell erreichen können.
Ihre Feuerwehr der Gemeinde Schiffweiler hatte dieses Jahr innerhalb einer Woche schon 5 Wald/Flächenbrände zu bekämpfen.
Wenn Sie ein Feuer entdecken informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die „112“. Geben Sie eine möglichst genaue Ortsangabe, damit Ihre Feuerwehr die Einsatzstelle auch schnell findet. Als sehr hilfreich im Wald haben sich hier die forstlichen Rettungspunkte gezeigt. Wenn möglich geben Sie die Nummer des nächsten Rettungspunktes an und warten Sie dort auf die Feuerwehr. Von dort kann dann die eigentliche Einsatzstelle angefahren werden. Sie können auch die APP „Hilfe im Wald“ nutzen.
Im Haushalt passieren mehr Unfälle als im Straßenverkehr.
Immer wieder wird die Feuerwehr zu Küchenbränden gerufen oder sie wird alarmiert, weil Speisereste im Kochtopf brennen.
Hier unsere Brandschutztipps:
Die erste Grundregel lautet hier, beim Kochen den Herd mit der eingeschalteten Kochplatte nie unbeaufsichtigt lassen. Denn Fette oder Speiseöle, die zum Frittieren oder Braten verwendet werden, können sich bei hohen Temperaturen in der heißen Pfanne oder der Fritteuse selbst entzünden. In einem solchen Fall ist es ganz wichtig, nie mit Wasser zu löschen. Denn das brennende Fett wird durch die Dampfbildung des Wassers aus dem Behälter geschleudert und setzt so unter Umständen nicht nur die Küche in Brand, sondern fügt auch dem Kochenden selbst schmerzhafte Brandwunden zu, die vom Arzt behandelt werden müssen. Die richtige Maßnahme gegen einen Öl- oder Fettbrand ist es, die Pfanne oder Fritteuse mit dem dazu passenden Deckel zu verschließen. Dadurch entsteht Sauerstoffmangel, der die Flamme erstickt, so daß man den heißen Behälter vom Herd nehmen kann. Die heiße Herdplatte sollte man sofort abschalten. Auch beim gemütlichen Fondue besteht die Gefahr, daß sich heißes Fett entzündet. Also immer den passenden Deckel griffbereit haben.
Küchendämpfe und Fett sättigen mit der Zeit die in der Dunstabzugshaube eingebauten Filter. Diese sollte man nie mit brennbaren Flüssigkeiten auswaschen. Die Folge davon wäre ein Brand in der Dunstabzugshaube mit möglicherweise anschließendem Küchenbrand. Metallfilter können mit geeigneten fettlösenden Mitteln gereinigt werden, sonstige Filtermatten sollten rechtzeitig ausgetauscht werden.
Und noch ein Ratschlag von der Feuerwehr: "Flambieren Sie nie unter der Dunstabzugshaube".
Obwohl viele Wohnungseigentümer ihre Wohnungen schon mit Rauchmeldern ausgestattet haben, haben einige noch nicht reagiert. Der Einbau von Rauchmeldern wird zwar nicht überprüft, aber wenn etwas passiert beginnt die Suche nach den Schuldigen und wenn gar Menschen zu Schaden kommen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Die Rauchmeldereinbaupflicht gilt im Saarland für alle Neu- und Umbauten seit 01.06.2004 und seit 01.07.2015 in allen Privatgebäuden.
Jeweils sollte mindestens ein Rauchwarnmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, eingebaut werden.
Deshalb rüsten Sie, sofern nicht bereits geschehen, Ihre Wohnungen schnellstens mit Rauchwarnmeldern aus. In der Gemeinde Schiffweiler gab es schon einige Fälle, in dem durch dieses nützliche Gerät ein Brand frühzeitig erkannt wurde und so nur ein Kleinbrand im Keller gelöscht werden musste. Daraus kann sich schnell ein Wohnungsbrand entwickeln. Der Melder hat ausgelöst und die Wohnungsinhaber wurden durch das Signalgeräusch auf den Brand aufmerksam. Sie alarmierte frühzeitig die Feuerwehr. So blieben die sich in der Wohnung befindlichen Erinnerungsstücke, Zeugnisse, andere wichtige Dokumente und für die Bewohner unersetzliche Dinge erhalten.
Der Feuerwehr ist bewusst, dass durch die Rauchwarnmelder die Zahl der Fehlalarmierungen zunehmen wird. Um hier vorzubeugen, bitten wir Sie, sich mit den Meldern und ihren Signalen vertraut zu machen, denn zu viele Fehlalarme können für die Feuerwehrleute zu einer starken Belastung werden. Überprüfen Sie Ihre Rauchmelder regelmäßig, mindestens einmal im Jahr und insbesondere vor längerer Abwesenheit, z.B. Urlaub usw.
Wir hoffen, dass bei Ihnen der Rauchmelder nie auslöst.
Im Notfall